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Steuern

Wie viel darf ich steuerfrei dazuverdienen?

„Steuerfrei“ ist der falsche Begriff. Es gibt keine allgemeine Grenze, unter der Einnahmen nicht zählen. Es gibt aber mehrere Regeln, die dafür sorgen, dass am Ende nichts zu zahlen ist.

Kurz gesagt

Eine allgemeine steuerfreie Grenze gibt es nicht, jede Einnahme ist grundsätzlich anzugeben. Praktisch bleibt trotzdem oft nichts zu zahlen: Bei angestellter Nebentätigkeit über die Minijob-Verdienstgrenze, bei selbstständiger über den Härteausgleich für Nebeneinkünfte bis 410 Euro im Jahr. Beide Werte werden regelmäßig angepasst.

Der häufigste Irrtum

„Bis X Euro ist steuerfrei“ hört man ständig, und es stimmt so nicht. Was es gibt, sind mehrere voneinander unabhängige Regeln, die je nach Art der Tätigkeit greifen. Welche für dich gilt, hängt an einer einzigen Vorfrage: Bist du bei jemandem angestellt oder wirst du selbstständig tätig?

Das ist keine Formsache. Beide Wege haben völlig verschiedene Grenzen, verschiedene Meldepflichten und verschiedene Konsequenzen für die Sozialversicherung.

Angestellte Nebentätigkeit: der Minijob

Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben, für dich bleibt der Verdienst in der Regel abgabenfrei. Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt deshalb regelmäßig mit.

Wert prüfen

Die Minijob-Grenze lag zuletzt bei 556 Euro monatlich. Weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist, ändert sie sich zum Jahreswechsel. Den aktuellen Wert findest du bei der Minijob-Zentrale. Auch der Rechner auf dieser Seite rechnet mit diesem Wert und muss jährlich nachgezogen werden.

Wichtig: Ein Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ist abgabenfrei möglich. Ein zweiter Minijob daneben aber nicht mehr. Der zweite wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig.

Selbstständige Nebentätigkeit: der Härteausgleich

Arbeitest du auf eigene Rechnung, gilt keine Verdienstgrenze, sondern ein Härteausgleich: Nebeneinkünfte bis 410 Euro im Jahr bleiben im Ergebnis steuerfrei (§ 46 Abs. 3 EStG). Zwischen 410 und 820 Euro wird der steuerpflichtige Teil gleitend hochgefahren, darüber zählt alles.

Entscheidend ist dabei der Gewinn, nicht der Umsatz. Betriebsausgaben wie Technik, Software, anteilige Internetkosten und Fachliteratur mindern die Bemessung. Bei 900 Euro Einnahmen und 300 Euro nachgewiesenen Ausgaben bleiben 600 Euro Gewinn.

556 €Minijob-Grenze pro Monat (Stand prüfen)
410 €Härteausgleich pro Jahr
820 €Ende der Gleitzone

Umsatzsteuer: die Kleinunternehmerregelung

Neben der Einkommensteuer steht die Umsatzsteuer auf einem eigenen Blatt. Wer unter den Grenzen der Kleinunternehmerregelung bleibt (§ 19 UStG), weist keine Umsatzsteuer aus und muss keine Voranmeldungen abgeben, darf sie im Gegenzug aber auch nicht als Vorsteuer geltend machen.

Auch diese Grenzen wurden zuletzt angehoben. Vor der ersten Rechnung solltest du den aktuellen Stand prüfen, weil die Entscheidung für fünf Jahre bindet.

Gewerbe oder freiberuflich?

Wer regelmäßig, selbstständig und mit Gewinnabsicht tätig ist, betreibt ein Gewerbe und muss es beim Gewerbeamt anmelden (§ 14 GewO). Ausgenommen sind die sogenannten freien Berufe. Dazu zählen unter anderem schriftstellerische, unterrichtende und beratende Tätigkeiten.

Die Abgrenzung ist im Einzelfall unscharf, und sie hat Folgen: Gewerbetreibende zahlen ab einem Freibetrag Gewerbesteuer und sind Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer. Freiberufler nicht.

Praktischer Hinweis

Führe von Anfang an eine schlichte Liste mit Datum, Auftraggeber, Betrag und Beleg. Das kostet fünf Minuten im Monat und erspart die Rekonstruktion eines ganzen Jahres, falls das Finanzamt nachfragt.

Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid sagen?

Steuerlich nicht: das Finanzamt und dein Arbeitgeber sind zwei verschiedene Adressen. Arbeitsrechtlich sieht es anders aus: Viele Arbeitsverträge enthalten eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten. Ein generelles Verbot wäre unwirksam, eine Anzeigepflicht ist aber zulässig, und Konkurrenztätigkeit im selben Marktsegment darf untersagt werden.

Praktisch heißt das: Vertrag lesen, im Zweifel anzeigen. Eine nicht angezeigte Nebentätigkeit ist ein vermeidbares Risiko für ein paar hundert Euro.

Was bleibt bei dir übrig? Trag Stunden, Stundensatz und deine Beschäftigungsform ein. Der Rechner überschlägt das Monatsergebnis und zeigt, wo du im Verhältnis zu den Grenzen stehst.

Zum Rechner

Häufige Fragen

Gibt es einen Betrag, den ich gar nicht angeben muss?

Nein. Die Angabepflicht besteht unabhängig von der Höhe. Der Härteausgleich sorgt lediglich dafür, dass bei kleinen Nebeneinkünften im Ergebnis keine Steuer anfällt. Angeben musst du sie trotzdem.

Zählt der Verkauf gebrauchter privater Sachen?

Der gelegentliche Verkauf eigener gebrauchter Gegenstände ist in der Regel nicht steuerpflichtig. Wer aber regelmäßig einkauft, um weiterzuverkaufen, handelt gewerblich, unabhängig von der Plattform.

Was gilt neben Elterngeld oder Bürgergeld?

Dort gelten eigene Anrechnungsregeln, die mit dem Steuerrecht nichts zu tun haben. Einnahmen müssen der zuständigen Stelle gemeldet werden, und sie können die Leistung mindern. Das vorher zu klären ist wichtiger als die Steuerfrage.

Kein Steuerrat

Dieser Text ordnet die Regeln ein und ersetzt keine Steuerberatung. Betragsgrenzen ändern sich jährlich. Verbindliche Auskunft geben Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.

Quellen

  1. § 46 Abs. 3 EStG: Härteausgleich bei Nebeneinkünften.
  2. § 19 UStG: Kleinunternehmerregelung.
  3. § 14 GewO: Anzeigepflicht bei Gewerbebetrieb.
  4. § 18 EStG: Katalog der freien Berufe.
  5. Minijob-Zentrale zur jeweils geltenden Verdienstgrenze.

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